Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Studiengangwechsel

Informationen für Studierende an der MLU

Um einen Studiengang-/ bzw. Studienfachwechsel handelt es sich, wenn sich entweder die Abschlussart ändert oder ein Studienfachwechsel in einem aus mehreren Fächern bestehenden Studiengang angestrebt wird.
In Abhängigkeit vom konkreten Fall gelten unterschiedliche Regelungen und Fristen.

Grundständige Studiengänge

  • grundständige Studiengänge ohne NC:
    Anträge können innerhalb der Rückmeldefristen nach erfolgter Rückmeldung direkt im Immatrikulationsamt gestellt werden. Nutzen Sie dafür die unten stehenden Formulare.
    Anträge können per Mail-Anhang an erfolgen.
    Zum Wechsel in das 1. Fachsemester eines anderen Studiengangs sind ggf. Nachweise über die Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen vorzulegen.
    Beachten Sie bitte dazu die Hinweise im Studienangebot. Es enthält in den Studiengangbeschreibungen neben Informationen zu den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen auch Hinweise zur Kombinerbarkeit der Fächer in Kombinationsstudiengängen (Zwei-Fach-Bachelor, Lehramt)
  • grundständige Studiengang mit NC:
    Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie immer aktuell auf der Bewerbungsseite!

Höhere Fachsemester

Es gelten generell die weiter oben genannten Regelungen.

Der beabsichtigte Wechsel in ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn Sie einen Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamts vorlegen können. (Bei Bewerbung für NC-Studiengänge ist der Einstufungsbescheid fristgerecht den Bewerbungsunterlagen beizufügen.)

Beachten Sie bitte, dass in den meisten Fällen zum Wintersemester nur in ungerade und zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester immatrikuliert wird.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Masterstudiengänge

Der beabsichtigte Wechsel in einen Masterstudiengang setzt in jedem Fall eine vorherige Bewerbung voraus.
Es gelten die regulären Bewerbungstermine und die Modalitäten der Online-Bewerbung. Ausführliche Hinweise finden Sie auf auf der Bewerbungsseite!

Melden Sie sich bitte in jedem Fall für das bevorstehende Semester zurück! Wird das Masterstudium dann nicht an der MLU aufgenommen, kann der Semesterbeitrag auf Antrag zum Wintersemester bis zum 31.10., zum Sommersemester bis zum 30.04. rückerstattet werden.

Höhere Fachsemester

Mit den Bewerbungsunterlagen für höhere Fachsemester ist ein Einstufungsbescheid des zuständigen Studien- und Prüfungsausschusses einzureichen. Kontaktadressen finden Sie bei den einzelnen Studiengangbeschreibungen im Studienangebot.

Konzertexamen

Wenn Sie bereits an der MLU immatrikuliert sind und ein Studium mit Abschluss Konzertexamen aufnehmen möchten, senden Sie bitte den Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung bis 30. September per Mailanhang an .
Im Übrigen gelten dieselben Regelungen wie für grundständige Studiengänge ohne NC [mehr ...]

Antragsformulare für Studierende an der MLU

Nur für grundständige Studiengänge/-fächer ohne NC!

Hinweis - Endgültig nicht bestandene Prüfungen

Wenn Sie einen Studiengangwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung in einen gleichartigen Studiengang beabsichtigen, klären Sie bitte vorab mit dem an der MLU zuständigen Prüfungsamt, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang an der MLU trotzdem noch möglich ist.

Legen Sie dem Immatrikulationsamt eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Prüfungsamts vor!

Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben  (Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt   )

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